Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Informationen für eine unkomplizierte Auftragsabwicklung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DURAPLAS GERMANY Zweigniederlassung der DURAPRODUCTS SARL
Version 3 vom 11. März 2021
1 - ANWENDUNG UND DURCHSETZBARKEIT DER AGB
1.1 Soweit nicht in einem spezifischen schriftlichen Vertrag etwas anderes bestimmt ist, gelten diese AGB nicht nur für den ersten mit dem Käufer abgeschlossenen Verkauf, sondern auch für alle
Folgeverkäufe, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.
1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren der besonderen Bedingungen, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung und einer oder mehreren Klauseln der AGB haben die ersteren
Vorrang vor den letzteren, mit Ausnahme von Artikel 5.2.1.
1.3 Wenn für den gleichen Auftrag unsere Firma rechtzeitig
1.3.1 mehrere Angebote oder Auftragsbestätigungen gesendet hat, dann ersetzt jedes neue Angebot bzw. jede neue Auftragsbestätigung die vorhergehenden;
1.3.2 ein oder mehrere Angebote und eine oder mehrere Auftragsbestätigungen gesendet hat, so treten die Auftragsbestätigung/en an die Stelle des Angebots oder der Angebote.
1.4 Mit der Auftragserteilung an unser Unternehmen:
· akzeptiert der Käufer die vorliegenden AGB vorbehaltlos,
· akzeptiert der Käufer, dass diese AGB zusammen mit den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Sonderbedingungen den verbindlichen Vertrag zwischen den Parteien darstellen,
unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen, die in irgendeinem anderen Dokument enthalten sind, es sei denn, es sei in einem gesonderten schriftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart.
1.5 Die Tatsache, dass unser Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht von diesen AGB Gebrauch macht, bedeutet nicht, dass es auf das Recht verzichtet, zu einem späteren Zeitpunkt eine der
genannten Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
2 - VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 - Bedingungen
2.1.1 Um eine Bestellung bei uns aufgeben zu können, muss der Käufer zuvor die Formalitäten zur Eröffnung eines Kundenkontos bei unserem Unternehmen erledigt haben und unser Unternehmen
muss diese Kontoeröffnung akzeptiert haben.
Ohne ein eröffnetes Kundenkonto wird keine Bestellung bei unserem Unternehmen angenommen.
2.1.2 Jeder Vorschlag, der von unserer Firma vor der Eröffnung eines Kundenkontos gemacht wird, wird nur als Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen und nicht als ein Angebot betrachtet.
Dementsprechend führt die Annahme eines solchen Vorschlags nicht zum Zustandekommen eines Vertrags.
2.2 - Modalitäten
2.2.1 Der Vertrag kommt nur in den folgenden Fällen für die Parteien bindend zustande:
Der Käufer sendet unser Verkaufsangebot unterschrieben zurück oder nimmt es vorbehaltlos und bedingungslos an.
Mangels Unterschrift oder vorbehaltloser und bedingungsloser Annahme unseres Verkaufsangebots durch den Käufer kommt der Vertrag erst dann zustande und die Parteien sind erst dann gebunden,
wenn der Käufer unsere als Gegenangebot geltende Auftragsbestätigung vorbehaltlos und bedingungslos unterzeichnet oder angenommen hat.
2.2.2 In Ermangelung eines Angebots unserer Gesellschaft, wenn diese dem Käufer eine Auftragsbestätigung zusendet, die in keinem Punkt von der Bestellung des Käufers abweicht.
Weichen die Bestellung des Käufers und unsere Auftragsbestätigung voneinander ab, so gilt letztere als Gegenangebot. In diesem Fall kommt der Vertrag nur zustande, wenn der Käufer unsere
Auftragsbestätigung unterschreibt oder vorbehaltlos und bedingungslos annimmt.
2.3 Die Angebote unserer Firma sind 30 Tage ab dem Versanddatum gültig.
2.4 Im Falle der Einschaltung einer Einkaufszentrale wird jeder Verkauf mit dem Käufer unter der auflösenden Bedingung abgeschlossen, dass diese die Bedingungen akzeptiert.
3 - PREIS
3.1 Die mit dem Käufer vereinbarten Preise ergeben sich aus unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung oder aus unserer zum Zeitpunkt der Absendung unseres Angebotes bzw. unserer
Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.
3.2
3.2.1 Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten diese Preise ausschließlich aller Steuern (z.B. Steuern oder Zölle), Verpackungs-, Lade-, Entlade- und
Transportkosten, Versicherungskosten, Installations- oder Schulungs-kosten.
3.2.2 Zusätzlich zu diesem Preis stellt unser Unternehmen die verschiedenen Kosten in Rechnung, die es gemäß den mit dem Käufer vereinbarten INCOTERMS® (2010) zu tragen hat; dabei handelt es
sich standardmäßig um die INCOTERMS CPT „Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort“ für Verkäufe auf dem kontinentaleuropäischen Gebiet von Frankreich, Deutschland, Belgien und
Luxemburg, und um die INCOTERMS EXW „ab Werk“ für Verkäufe außerhalb des oben genannten Gebiets, z.B. auf Korsika, in den französischen Überseedepartements und -territorien (DROM) oder in
den französischen Überseegebieten (COM).
Es wird festgelegt, dass bei Verkäufen von Produkten, die mit dem „Schlüssel B“ gekennzeichnet sind, zusätzlich zu den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preis in Rechnung
gestellten Transportkosten ein Pauschalbetrag von 45 € ohne Steuern berechnet wird.
3.3 Abweichend von Artikel 3.2.2 werden keine Transportkosten erhoben, wenn der Preis im Angebot oder in der Auftragsbestätigung im Sinne von Artikel 3.2.1 und nach Abzug eventueller Rabatte den
Betrag von 435 € ohne Steuern übersteigt, wenn dazu der Lieferort unter normalen Bedingungen zugänglich ist und wenn das Entladen keine besonderen Handhabungsmittel erfordert.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -FRISTEN
4.1 Unsere Produkte:
4.1.1 für alle Erstbestellungen sind sie bei der Bestellung in bar zu zahlen,
4.1.2 für alle Folgeaufträge sind sie innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen, sofern von unserem Unter-nehmen nichts anderes festgelegt wurde, und zwar in Höhe des
von unserem Unternehmen genehmigten Saldos. Über diesen genehmigten Saldo hinaus sind unsere Produkte vor dem Versand in bar zu bezahlen.
4.2 Abweichend von Artikel 4.1 sind unsere Rechnungen für Bestellungen von Käufern, die nicht in Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg ansässig sind, bei der Bestellung zahlbar.
4.3 Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die sich insbesondere aus Zahlungsvorfällen, Übernahme von Garantien von Gläubigern und Eröffnung eines Kollektivverfahrens ergibt, die
unserer Gesellschaft
4.3.1 vor der Auftragserteilung bekannt wird, führt zu einer Reduzierung oder sogar zu einer Annullierung der zuvor gewährten Zahlungsbedingungen und/oder Saldi.
4.3.2 nach der Bestellung bekannt wird, kann eine Änderung der ursprünglichen Zahlungsbedingungen der laufenden Aufträge bewirken und eine Barzahlung vor der Lieferung oder die Forderung von
Garantien erfordern.
4.4 Bei vorzeitiger Zahlung des Käufers in Bezug auf die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist wird kein Skonto gewährt.
4.5 Die Aushändigung eines Wechsels oder eines Schecks, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, gilt nicht als Zahlung, sondern erst die tatsächliche Einziehung des Preises zum vereinbarten
Termin.
4.6 Jeder Zahlungsverzug in Bezug auf die vertraglichen Termine:
4.6.1 führt nach vorheriger Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zu einer Verzugsstrafe, die sich aus der Anwendung eines Zinssatzes auf die noch ausstehenden Beträge in Höhe des 5-fachen in
Frankreich geltenden gesetzlichen Zinssatzes ergibt, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 €, die sich um alle von unserem Unternehmen zu zahlenden
Einziehungskosten und -gebühren erhöht.
4.6.2 hat den unwiderruflichen Verlust der eventuellen vertraglichen Garantie unserer Gesellschaft auf die unbezahlte Ware zur Folge,
4.6.3 hat die sofortige Fälligkeit aller ausstehenden Rechnungen sowie die Aussetzung aller ausstehenden Aufträge bei unserem Unternehmen zur Folge, unbeschadet aller sonstigen Maßnahmen,
4.6.4 kann nach einfacher Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein durch unser Unternehmen zur sofortigen Beendigung des mit der unbezahlten Rechnung verbundenen Verkaufs, aber auch nach
Ermessen unseres Unternehmens zur sofortigen Beendigung aller anderen laufenden Verträge führen.
In diesem Fall kann der Käufer von unserer Gesellschaft keinerlei Beträge, aus welchen Gründen auch immer, in Bezug auf diesen oder diese Beschlüsse fordern. Neben der Rückgabe der Produkte hat
der Käufer unserem Unternehmen alle Schäden zu ersetzen, die sich aus diesem oder diesen Beschlüssen ergeben.
4.7 Eine verspätete Zahlung wird vorrangig auf die am frühesten fälligen Rechnungen angerechnet.
5 LIEFERBEDINGUNGEN UND -FRISTEN
5.1 Die von unserem Unternehmen mitgeteilten Lieferfristen gelten ab unseren Werken und Lagern und werden unverbindlich angegeben.
5.2 Im Falle einer Lieferung ab unserem Betrieb, und wenn der Käufer 15 Tage nach dem in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung unverbindlich mitgeteilten Liefertermin die Ware nicht
abgenommen hat, kann unser Unternehmen ihn per Einschreiben mit Rückschein in Verzug setzen, die Ware abzunehmen. Bleibt diese Mahnung 15 Tage nach ihrer Absendung erfolglos, kann unser
Unternehmen nach eigenem Ermessen:
5.2.1 die Zwangsvollstreckung des Vertrages betreiben. In diesem Fall ist unser Unternehmen berechtigt, die nicht gelieferte Ware in Rechnung zu stellen, und diese Rechnung ist sofort zahlbar,
ungeachtet jeglicher anders lautenden Bestimmung in der Bestellung oder Auftragsbestätigung.
5.2.2 den Käufer per Einschreiben mit Rückschein über die Auflösung des Vertrages mit sofortiger Wirkung informieren.
5.3 Der Käufer kann die Lieferung nicht verweigern noch die Annullierung des Verkaufs wegen Verzögerung verlangen, wenn diese Verzögerung nicht 30 Tage überschreitet. Nach dieser 30-tägigen Frist
kann der Käufer unser Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein über seinen Entschluss informieren, den Verkauf zu stornieren. Der Käufer kann unter keinen Umständen Verzugsstrafen und/oder
Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der vorläufigen Liefertermine verlangen.
5.4 Im Falle höherer Gewalt, die unser Unternehmen betrifft (vgl. Artikel 12) verlängern sich die Lieferzeiten automatisch bis zu maximal 3 Monaten. Im Falle einer Teillieferung sind die zum Zeitpunkt des
Auftretens der höheren Gewalt bereits gelieferten Produkte:
5.4.1 vom Käufer zu bezahlen, wenn sie von ihm verwendet werden können,
5.4.2 wenn sie nicht genutzt werden können, sind sie erst nach vollständiger Lieferung nach dem Ende des Ereignisses der höheren Gewalt zu bezahlen,
5.4.3 wenn sie nicht genutzt werden können und der Fall höherer Gewalt zum Vertragsbruch führt, werden sie von unserer Gesellschaft zurückgenommen, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand und in
der Originalverpackung befinden.
5.5 Die Rückgabe eines gelieferten Produkts wird von unserem Unternehmen nicht akzeptiert, es sei denn, die Parteien haben dies vorher schriftlich vereinbart.
6 GEFAHRENÜBERGANG - TRANSPORTRISIKO
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte unseres Unternehmens auf dem kontinentaleuropäischen Gebiet von Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg geliefert, gemäß den
INCOTERMS® (2010) CPT „Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort“, und außerhalb des oben genannten Gebiets gemäß INCOTERMS® (2010) EXW „ab Werk des Verkäufers“.
6.2 Sofern sich aus unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht das Risiko somit auf den Käufer über: gemäß dem vereinbarten INCOTERMS® (2010), d.h. im Falle
des Verkaufs:
6.2.1 auf dem europäischen Kontinentalgebiet von Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg sobald die Ware dem Frachtführer in unserem Betrieb zur Verfügung gestellt wird. Es wird klargestellt,
dass wir die Kosten für den Transport der Ware zu dem mit dem Käufer vereinbarten Bestimmungsort tragen (INCOTERMS® (2010) CPT „Fracht bezahlt bis vereinbarter Bestimmungsort“).
6.2.2 und außerhalb des o.g. Gebietes, ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der nicht geladenen Produkte auf dem Gelände unseres Unternehmens (INCOTERMS® (2010) EXW „ab Werk des
Verkäufers“).
6.3 Es ist Sache des Käufers, sich gegen diese Risiken gemäß den vereinbarten INCOTERMS zu versichern.
6.4 Unabhängig davon, ob er die Risiken des Transports übernimmt oder nicht, ist der Käufer im Falle von Verzögerung, Beschädigung oder Verlust während des Transports verpflichtet, alle Vorbehalte
beim Spediteur zum Zeitpunkt des Entladens anzubringen und sie ihm per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von maximal 3 Tagen zu bestätigen, wobei er eine Kopie per Einschreiben an unsere
Firma sendet.
7 UMFANG UND GRENZEN DER HAFTUNG
7.1 Die von unserem Unternehmen verkauften Produkte entsprechen der geltenden französischen und europäischen Gesetzgebung sowie den in FRANKREICH geltenden Normen. Bei einem Verkauf ins
Ausland obliegt es dem Käufer, sich bei den dortigen Behörden über die Möglichkeiten der Einfuhr und Verwendung der Produkte zu informieren, die er zu bestellen beabsichtigt.
Im Falle der Nichteinhaltung der Gesetzgebung des Landes, in das das Produkt geliefert wird, kann die Verantwortung unserer Firma nicht eintreten.
7.2
7.2.1 Die in unseren Geschäftsunterlagen, insbesondere in unseren Katalogen, enthaltenen Angaben (z.B. Fotos, Pläne, Beschreibungen etc.) gelten nur als Beispiele und sind nicht vertragsgemäß. Für
den Inhalt und die Grenzen unserer Verpflichtung sind allein die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Angaben sowie die auf unserer Website (www.duraplas.net ) abrufbaren
Produktblätter maßgebend.
7.2.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung und den Produktblättern auf unserer Website ist ersteres maßgebend.
7.2.3 Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Angaben in unseren Geschäftspapieren und Katalogen zum Zeitpunkt der Bestellung möglicherweise nicht mehr der Realität entsprechen, z.B.
aufgrund von Änderungen seitens unserer Lieferanten. Der Käufer verpflichtet sich, vor jeder Bestellung unsere Website zu konsultieren und eine Bestellung ausschließlich auf der Grundlage der dort
sowie in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Informationen abzugeben.
Der Käufer kann keine Nichtübereinstimmung beanstanden, wenn das gelieferte Produkt den Angaben in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen und den Produktblättern auf unserer Website
entspricht.
7.2.4 Weicht das gelieferte Produkt in manchen Punkten von dem bestellten Produkt ab, so wie es in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung und dem Produktblatt auf unserer Website zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses definiert ist, z.B. aufgrund von Änderungen am Produkt seitens unseres Lieferanten, kann der Käufer nur dann reklamieren, wenn sich diese Änderungen auf ein Element
beziehen, das für seine Zustimmung maßgeblich war. Andernfalls kann der Käufer keine Ansprüche gegen unser Unternehmen erheben.
Im Falle der Nichtübereinstimmung eines entscheidenden Punktes der Zustimmung des Käufers ist unser Unternehmen nur verpflichtet, den Verkaufspreis zu erstatten und das nicht übereinstimmende
Produkt auf eigene Kosten zurückzuholen, sofern dieses sich in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet.
7.3 Unsere Haftung ist ausgeschlossen bei Mängeln oder Schäden am Produkt, die auf ein zufälliges Ereignis, auf höhere Gewalt, unsachgemäße Installation, normale Abnutzung, vorsätzliche oder
zufällige Verschlechterung, Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung der Wartung, Lagerung und auf missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendung des Produkts zurückzuführen sind.
7.4 Der mit dem Käufer abgeschlossene Verkauf entzieht unserem Unternehmen nicht das Recht, die Garantie gegen seinen eigenen Lieferanten geltend zu machen.
7.5 Die Haftung unserer Gesellschaft ist in jedem Fall beschränkt:
7.5.1 bei Nichtkonformitäten und offensichtlichen Mängeln auf 8 Tage ab Eintreffen der Produkte am vereinbarten Bestimmungsort. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer keine Ansprüche oder
Reklamationen geltend machen und auch keine Maßnahmen gegen unser Unternehmen wegen Nichtübereinstimmung oder offensichtlicher Mängel ergreifen;
7.5.2 bei versteckten Mängeln auf 6 Monate ab Eintreffen der Produkte am vereinbarten Bestimmungsort. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer keine Ansprüche oder Anfechtungen mehr geltend
machen und auch keine Maßnahmen gegen unser Unternehmen wegen verborgener Mängel oder Fehler ergreifen.
7.5.3 Wird die Haftung unseres Unternehmens vom Käufer innerhalb dieser Fristen in Anspruch genommen, muss der Käufer wie in Artikel 9 unten angegeben vorgehen.
Der Käufer wird es unterlassen, ohne Genehmigung unserer Gesellschaft selbst oder durch Dritte, die Mängel zu beseitigen.
7.6 Wenn die Verantwortung unserer Firma in Anspruch genommen wird, und auch wenn Schäden (körperliche, materielle, immaterielle, direkte oder indirekte, Folgeschäden oder nicht) durch die
gelieferten Produkte verursacht wurden:
7.6.1 bei fehlerhaften Produkten beschränkt sie sich nur auf Personenschäden, d.h. unter Ausschluss von materiellen und immateriellen Schäden (Betriebsausfall, Verdienstausfall, Vermögensschäden
etc.),
7.6.2 in jedem Fall ist sie vertragsmäßig bei materiellen und immateriellen, direkten oder indirekten Schäden, Folgeschäden oder nicht, nach Ermessen unserer Gesellschaft, beschränkt, entweder:
7.6.2.1: auf die Reparatur der Produkte. In diesem Fall repariert unsere Gesellschaft die von ihr als mangelhaft anerkannten Produkte kostenlos und hält sie in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung des
Käufers, wobei der Rücktransport der Produkte zu Kosten des Käufers geht.
7.6.2.2: auf Erstattung der von ihr als fehlerhaft, mangelhaft oder nicht konform anerkannten Produkte in Form einer Gutschrift, die wie folgt berechnet wird:
Gutschriftsbetrag = PV - (PV x N/GC)
PV = Verkaufspreis des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
N = Anzahl der vollen Monate, die seit der Lieferung des fehlerhaften oder defekten Produkts vergangen sind.
GC = Dauer der vertraglichen Garantie, ausgedrückt in Monaten, bei Fehlen einer vertraglichen Garantie 12 Monate.
7.6.2.3: auf Ersatz der Produkte. Dieser Ersatz erfolgt, soweit möglich, durch Bereitstellung eines identischen Produktes der gleichen Generation in unserem Betrieb. Wenn das Produkt nicht mehr geliefert
werden kann oder nicht mehr hergestellt wird, erfolgt der Ersatz dadurch, dass dem Käufer in unserem Werk ein in Funktionalität, Qualität, technischen Stand gleichwertiges Produkt der gleichen
Generation zur Verfügung gestellt wird.
Wenn unser Unternehmen kein Ersatzprodukt der gleichen Generation, d. h. aus zweiter Hand, zur Verfügung hat, wird dem Käufer ein neues Produkt gegen eine finanzielle Beteiligung angeboten, die wie
folgt berechnet wird: PV2 - { PV1 - ( PV1 x N/GC) }
PV2 = Verkaufspreis des neuen Ersatzprodukts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
PV1 = Verkaufspreis des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
N = Anzahl der vollen Monate, die seit der Lieferung des fehlerhaften oder defekten Produkts vergangen sind.
GC = Dauer der vertraglichen Garantie, ausgedrückt in Monaten und bei Fehlen einer vertraglichen Garantie 12 Monate.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rücktransport des ersetzten Produkts zu Lasten des Käufers geht.
8 VERTRAGSGARANTIE:
8.1 GRUNDSÄTZLICHES
Sofern in seinem Angebot, seiner Auftragsbestätigung oder im Produktblatt auf seiner Website nicht anders angegeben, gewährt unser Unternehmen keine vertraglichen Garantien für die von ihm
verkauften Produkte. Die Vertragsgarantie ist in diesem Fall eventuell die Herstellergarantie.
Im Falle einer vertraglichen Garantie des Herstellers, die in den dem Produkt beiliegenden Unterlagen erwähnt wird, verpflichtet sich unser Unternehmen in Bezug auf diese Garantie, alle Anträge des
Käufers zur Inanspruchnahme der Garantie an den Hersteller weiterzuleiten.
8.2 Ausnahme
8.2.1 Wenn unser Unternehmen in seinem Angebot, seiner Auftragsbestätigung oder dem Produktblatt auf seiner Website eine Vertragsgarantie gewährt, gilt diese Garantie während der vereinbarten
Dauer für alle Betriebsmängel, die auf einem Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
8.2.2 Die vertragliche Garantie ist in den gleichen Fällen wie in Artikel 7.3 ausgeschlossen.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn das Produkt vom Käufer nicht direkt von unserem Unternehmen oder einem seiner Wiederverkäufer erworben wurde.
8.2.3 Es wird festgelegt, dass die vertragliche Garantie zu laufen beginnt:
8.2.3.1 ab dem Tag des Weiterverkaufs des Produkts durch den Käufer an seinen Kunden, wenn dieser Weiterverkauf weniger als ein Jahr nach der Lieferung der Ware durch unser Unternehmen an den
Käufer erfolgt ist.
8.2.3.2 in jedem Fall spätestens ein Jahr nach der Lieferung des Produkts durch unser Unternehmen an den Käufer, auch wenn dieser das Produkt nicht weiterverkauft hat.
8.2.4 Falls sich der Käufer innerhalb der in Artikel 8.2.1 genannten Frist auf die Garantie beruft, muss er die Bestimmungen von Artikel 9 einhalten, um in den Genuss der Garantie zu kommen.
8.2.5 Im Rahmen der vertraglichen Garantie haftet unser Unternehmen nur in den gleichen Grenzen wie in Artikel 7.6 festgelegt.
Es wird hiermit festgelegt, dass abweichend von:
Artikel 7.6.2.2 die Gutschrift im Falle einer Rückerstattung wie folgt berechnet wird:
Gutschriftsbetrag = PV - (PV x N/GC)
PV = Verkaufspreis des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
N = Anzahl der vollen Monate, die entweder seit dem Weiterverkauf des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts durch den Käufer verstrichen sind, wenn dieser weniger als ein Jahr nach der Lieferung
des Produkts durch unser Unternehmen an den Käufer erfolgt ist (Artikel 8.2.3.1) , oder sonst im Jahr nach der Lieferung des Produkts an den Käufer (Artikel 8.2.3.2).
GC = Dauer der vertraglichen Garantie, ausgedrückt in Monaten.
Artikel 7.6.2.3 die finanzielle Beteiligung des Käufers im Falle des Ersatzes durch ein neues Produkt wird wie folgt berechnet: PV2 - { PV1 - ( PV1 x N/GC) }
PV2 = Verkaufspreis des neuen Ersatzprodukts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
PV1 = Verkaufspreis des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts ohne alle Steuern, abzüglich Rabatte und Transport- oder sonstiger Kosten.
N = Anzahl der vollen Monate, die entweder seit dem Weiterverkauf des fehlerhaften oder mangelhaften Produkts durch den Käufer verstrichen sind, wenn dieser weniger als ein Jahr nach der Lieferung
des Produkts durch unser Unternehmen an den Käufer erfolgt ist (Artikel 8.2.3.1), oder sonst im Jahr nach der Lieferung des Produkts an den Käufer (Artikel 8.2.3.2).
GC = Dauer der vertraglichen Garantie, ausgedrückt in Monaten.
8.2.6 Reparaturen oder Austausch von Produkten, die der Garantie unterliegen, führen nicht zu einer Verlängerung der Garantie des Produkts. Das reparierte oder ersetzte Produkt wird daher nur für die
Dauer der auf dem ursprünglichen Produkt verbleibenden Garantie gewährleistet.
8.2.7 Die vertragliche Garantie gilt nur für den Käufer, der das Produkt direkt von unserer Gesellschaft erworben hat. Sie kann von diesem auch im Falle des Weiterverkaufs des Produkts an einen
Unterkäufer geltend gemacht werden, vorausgesetzt, der direkte Käufer ist selbst in der Lage, alle Bestimmungen des Artikels 8.2 und 9 zu erfüllen.
9 SERVICE-ANFRAGE
9.1 Allgemeine Regeln
9.1.1 Jede Anfrage (Reklamation, Reparaturwunsch etc.) zu einem von uns verkauften Produkt, sei es während der Garantiezeit, nach Ablauf der eventuellen Garantiezeit oder bei fehlender Garantie,
muss bei unserem Kundendienst schriftlich bestätigt werden:
für Verkäufe in Frankreich und Belgien:
· entweder per Fax an +33 4 71 56 36 65
· oder per E-Mail an sav@duraplas.net
für den Verkauf in Deutschland, Luxemburg und für den Export:
· entweder per Fax an +49 226191255- 20
· oder per E-Mail an info@duraplas.net
9.1.2 Dieser Antrag muss erfolgen, sobald die Störung, der Defekt oder die Nichtkonformität auftritt. Jegliche Verwendung des Produkts trotz des Vorliegens einer Fehlfunktion, eines Defekts oder einer
Nichtkonformität und somit jegliche Schäden, die am und/oder durch das Produkt infolge der weiteren Verwendung des Produkts entstehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
9.1.3 Der Antrag muss auf dem Antragsformular für die Inanspruchnahme der Garantie gestellt werden, das der Käufer von unserer Website www.duraplas.net in der Rubrik Kundendienst im Menü
herunterladen kann. In diesem Formular müssen vom Käufer alle Rubriken ausgefüllt werden, damit die Service-Anfrage berücksichtigt werden kann.
9.1.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung unseres Unternehmens darf der Käufer das Produkt, oder den Teil davon, der Gegenstand seiner Anfrage ist, nicht an uns zurücksenden. Hingegen muss der
Kunde das Produkt oder das Teil in bestmöglichem Zustand halten und es unserem Unternehmen erleichtern, das seinen Antrag begründende Problem in seinen Räumlichkeiten zu untersuchen.
9.1.5 Auf schriftliche Aufforderung unseres Unternehmens muss der Käufer innerhalb von 15 Kalendertagen das Produkt oder das betroffene Teil davon auf eigene Kosten an uns senden. Wenn nicht
anders in der schriftlichen Aufforderung unseres Unternehmens angegeben, muss das verkaufte Produkt mit allen Zubehörteilen und Peripheriegeräten an uns zurückgeschickt werden, nachdem es von
allen Inhalten entleert wurde.
Vor der Rücksendung des Produkts an unser Unternehmen muss der Käufer eine Sicherung der Software und der darin enthaltenen Daten auf einem vom Produkt getrennten und eigenständigen
Datenträger vornehmen. Unser Unternehmen haftet in keinem Fall für den Verlust von Daten oder Software, die auf dem Produkt installiert ist, das im Rahmen einer Service-Anfrage an unser
Unternehmen zurückgeschickt wurde.
9.1.6 Die Weigerung des Käufers, das Produkt oder das betroffene Teil davon trotz Aufforderung unserer Gesellschaft zurückzugeben, hat den Verlust der eventuell von unserer Gesellschaft oder ihren
Lieferanten gewährten Vertragsgarantie zur Folge.
9.1.7 Indem er das Produkt oder den betroffenen Teil davon dem Kundendienst für eine Intervention übergibt oder sich damit einverstanden erklärt, gibt der Käufer seine bedingungslose Genehmigung,
dass es unter den Bedingungen der Artikel 9.2.5, 9.2.6, 9.3,3, 9.3.4.1 et 9.3.4.2 vernichtet wird.
9.1.8 Jede Reklamation des Käufers im Zusammenhang mit einem Kundendiensteinsatz unseres Unternehmens muss per Einschreiben mit Rückschein oder durch eine die Verjährungsfrist
unterbrechende Maßnahme erfolgen, sobald die Ursachen der Reklamation auftreten, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen nach beendetem Einsatz des Kundendienstes.
Das Fehlen einer Beschwerde innerhalb dieser Frist und in dieser Form stellt einen Verzicht des Käufers dar, rechtliche Schritte aus welchem Grund auch immer gegen unser Unternehmen betreffs dieses
Kundendiensteinsatzes einzuleiten.
9.1.9 Bei fehlerhaftem Eingreifen unseres Unternehmens nach einer Service-Anfrage des Käufers haftet unser Unternehmen nur in den gleichen Grenzen wie in Artikel 7.6 festgelegt.
9.2 Zusätzliche Regeln für Service-Anfragen im Rahmen der vertraglichen Garantie
9.2.1 Nach Erhalt der Kundendienstanfrage des Käufers wird unser Unternehmen prüfen:
· ob das Produkt von unserem Unternehmen oder einem seiner Wiederverkäufer erworben wurde,
· ob das Produkt durch eine vertragliche Garantie abgedeckt ist,
· ob der Antrag während der vertraglichen Garantiefrist gestellt wurde,
· ob der Antrag nicht unter einen der in Artikel 7.3 und 8.2.2 genannten Ausschlussfälle fällt,
· ob das gemeldete Problem tatsächlich besteht.
9.2.2 Wenn unser Unternehmen feststellt, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme seiner Verantwortung und/oder seiner Garantie nicht erfüllt sind (Produkt ohne Garantie, abgelaufene Frist,
Problem fällt unter einen der Ausschlussfälle, gemeldetes Problem ist nicht vorhanden), informiert es den Käufer schriftlich und gibt an, ob es bereit ist, den Service-Einsatz außerhalb der vertraglichen
Garantie oder bei fehlender vertraglicher Garantie durchzuführen. In diesem Fall gelten die Regeln des Artikels 9.3
9.2.3 Stellt unser Unternehmen hingegen fest, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme seiner Haftung und/oder seiner Garantie erfüllt sind, teilt es dem Käufer seine Entscheidung über die Art der
Maßnahme mit, die es in Anwendung von Artikel 7.6.2 oder 8.2.5 vorzunehmen bereit ist (Reparatur, Ersatz, Erstattung), sowie über deren Dauer.
9.2.4 Entscheidet sich unser Unternehmen für die Reparatur des Produkts, wird es den Käufer schriftlich über die Beendigung der Reperaturarbeiten und die Verfügbarkeit des reparierten Produkts in
unserem Betrieb informieren.
Entscheidet sich unser Unternehmen für eine Erstattung in Form einer Gutschrift, so wird es diese dem Käufer schnellstmöglich zusenden. Entscheidet sich unser Unternehmen für den Austausch des
Produkts, wird es den Käufer über die Höhe seiner möglichen finanziellen Beteiligung und über die Verfügbarkeit des Ersatzprodukts in unserem Betrieb informieren.
9.2.5 Die Abnahme des Produkts oder des Ersatzprodukts durch den Käufer ist gleichbedeutend mit der Ermächtigung des Käufers, das ersetzte Produkt oder Teil zu vernichten.
9.2.6 Wenn der Käufer 30 Kalendertage nach einer Aufforderung unsererseits per Einschreiben mit Empfangsbestätigung das von uns reparierte oder ersetzte Produkt nicht abholt, gilt diese Untätigkeit
des Käufers:
· als vertraglicher Verzicht seinerseits auf Kundendienstleistungen,
· als Erlaubnis für unser Unternehmen, das Produkt, das Gegenstand der Service-Anfrage ist, zu vernichten.
· Der Käufer schuldet dann automatisch eine Entschädigung in Höhe von 10% des Verkaufspreises ohne Steuern des Produkts.
9.3 Zusätzliche Regeln für Service-Anfragen außerhalb der vertraglichen Garantie oder bei Fehlen einer vertraglichen Garantie
9.3.1 Diese Regeln gelten, wenn der Antrag auf Kundendienst nach Ablauf der vertraglichen Garantie erfolgt, wenn das Produkt von einem Fall des Ausschlusses der vertraglichen Garantie betroffen ist,
wenn das Produkt nicht von unserem Unternehmen oder einem seiner Wiederverkäufer erworben wurde oder wenn das Produkt über keine vertragliche Garantie verfügt.
9.3.2 Nach Erhalt der Service-Anfrage des Käufers prüft unser Unternehmen, ob das Produkt oder das betroffenes Teil repariert oder ausgetauscht werden kann.
9.3.3. Wenn das Produkt oder das betroffene Teil davon nicht reparierbar ist, wird unser Unternehmen den Käufer informieren und ihn fragen, ob er das Produkt oder das Teil zurückbekommen möchte.
Wenn der Käufer 30 Kalendertage nach der Aufforderung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung nicht zur Abholung des Produkts oder des Teils kommt, stellt diese Untätigkeit des Käufers eine
Genehmigung zur Vernichtung des Produkts oder des betroffenen Teils durch unser Unternehmen dar.
9.3.4 Wenn das Produkt oder das betroffene Teil davon reparierbar oder austauschbar ist, wird unser Unternehmen den Käufer fragen, ob er einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den
Austausch erhalten möchte.
9.3.4.1 Wenn der Käufer nicht innerhalb von 15 Kalendertagen auf unsere Anfrage antwortet, wird seine fehlende Antwort als Ablehnung eines Kostenvoranschlags betrachtet und verpflichtet ihn, das
Produkt oder das Teil, das eventuell an unsere Firma geschickt wurde, abzuholen.
Wenn der Käufer 30 Kalendertage nach der Aufforderung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung nicht zur Abholung des Produkts oder des Teils kommt, stellt diese Untätigkeit des Käufers eine
Genehmigung zur Vernichtung des Produkts oder des von der Service-Anfrage betroffenen Teils durch unser Unternehmen dar.
9.3.4.2 Wenn der Käufer antwortet, dass er einen Kostenvoranschlag wünscht, verfügt er ab dem Datum des Versands des Kostenvoranschlags über eine Frist von 15 Kalendertagen, um diesen
anzunehmen, d.h. ihn zu unterschreiben und an unsere Firma zurückzusenden.
Wird unser Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen unterschrieben und zurückgeschickt, wird er ungültig und gilt als Ablehnung der Reparatur oder des Ersatzes durch den Käufer.
In diesem Fall ist dieser verpflichtet, das Produkt oder das Teil, das eventuell an unsere Firma geschickt wurde, wieder abzuholen. In diesem Fall muss der Käufer einen Betrag von 14€ ohne MwSt. für
die Kosten der Erstellung des Kostenvoranschlags zahlen.
Wenn der Käufer 30 Kalendertage nach der Aufforderung per Einschreiben mit Empfangsbestätigung nicht zur Abholung des Produkts oder des Teils kommt, stellt diese Untätigkeit des Käufers eine
Genehmigung zur Vernichtung des Produkts oder des von der Service-Anfrage betroffenen Teils durch unser Unternehmen dar.
9.3.5 Die von unserem Unternehmen vorgenommenen Kostenvoranschläge sind nur Schätzungen.
Wenn es sich während der Ausführung als notwendig erweist, zusätzliche Reparatur- oder Ersatzarbeiten durchzuführen, d.h. wichtigere als im Kostenvoranschlag vorgesehen, akzeptiert der Käufer, dass
unser Unternehmen diese ausführt, ohne seine schriftliche Zustimmung einholen zu müssen, unter der Bedingung, dass diese Arbeiten 10% des Betrages ohne MwSt. der ursprünglichen Arbeiten nicht
überschreiten.
Über 10 % hinaus muss unser Unternehmen eine schriftliche Zustimmung des Käufers in Form eines berichtigten oder zusätzlichen, vom Käufer unterzeichneten Kostenvoranschlags einholen.
Verweigert der Käufer seine schriftliche Zustimmung, so kann unsere Gesellschaft:
· entweder die Reparatur unterbrechen, in welchem Fall der Käufer verpflichtet bleibt, die ausgeführten Arbeiten und die bis zu dieser Unterbrechung aufgewendete Zeit zu bezahlen, ohne irgendeinen
Anspruch oder eine Anfechtung geltend machen zu können, oder irgendeine Klage gegen unser Unternehmen auf Ersatz des Schadens, welcher Art auch immer, erheben zu können, der sich aus der
Nichtausführung der zusätzlichen Arbeiten ergeben würde,
·oder, falls möglich, die Reparatur abschließen, ohne die zusätzlichen Reparatur- oder Ersatzarbeiten durchzuführen In diesem Fall kann der Käufer keine Ansprüche oder Anfechtungen oder Klagen
gegen unser Unternehmen auf Ersatz des Schadens, gleich welcher Art, geltend machen, der sich aus der Nichtdurchführung der zusätzlichen Arbeiten ergeben würde.
10 KOMMUNIKATIONSMITTEL UND NACHWEISE
Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Informationsaustausch zwischen den Parteien in jeder Phase, auch vorvertraglich, elektronisch und unter anderem auch per E-Mail erfolgen kann. Der Käufer
akzeptiert, dass die Computeraufzeichnungen unseres Unternehmens oder seiner IT-Dienstleister ein wortwörtlicher Beweis zwischen den Parteien sind, insbesondere für ihre Kommunikation, ihre
Aufträge, ihre Verpflichtungen und ihre Zahlungen.
11 GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT
Alle Texte, Kommentare, Arbeiten, Abbildungen, Kostenvoranschläge, die von unserer Firma zur Verfügung gestellt werden, bleiben deren Eigentum und sind streng vertraulich. Es ist dem Käufer
untersagt, sie außer für seinen persönlichen Bedarf zu vervielfältigen oder sie an Dritte weiterzugeben. Der vom Käufer gezahlte Transferpreis beinhaltet keine Übertragung der Rechte an geistigem und
gewerblichem Eigentum oder des Know-hows unseres Unternehmens, der Käufer hat lediglich das Recht, die gelieferten Produkte zu nutzen oder zu verkaufen, nicht aber, sie zu reproduzieren.
Die Parteien verpflichten sich, ihre vertraglichen Beziehungen streng vertraulich zu behandeln und niemanden über diese Beziehungen ganz oder teilweise zu informieren, mit Ausnahme von Behörden
und Gerichten, wenn diese dies verlangen.
12 FALL VON HÖHERER GEWALT
Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Nichterfüllung aller oder eines Teils ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf das Auftreten eines Falls
höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Neben den von den gesetzlichen Bestimmungen in der Auslegung durch die Rechtsprechung berücksichtigten Fällen gelten im Sinne der vorliegenden Bedingungen als Fall höherer Gewalt jedes vom
Willen der Parteien unabhängige Ereignis, das den normalen Betrieb in einem solchen Ausmaß behindert, dass seine Folgen nicht durch die den Parteien zur Verfügung stehenden Mittel ausgeglichen
werden können. Als Fall höherer Gewalt gelten, sofern sie der obigen Definition entsprechen: Streiks und andere soziale Konflikte, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Beschädigungen oder
Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Kriege oder Aufstände, Transportunterbrechungen, Störungen oder Engpässe in der Produktversorgung, die die Lager- und Vertriebsstätten der Parteien, aber auch
die Fabriken und Produktionsstätten ihrer Lieferanten, Subunternehmer oder Spediteure betreffen. Nach Ausschöpfung aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und
innerhalb von höchstens 72 Arbeitsstunden nach Auftreten eines den Fall höherer Gewalt darstellenden Ereignisses benachrichtigt die von der höheren Gewalt betroffene Partei die andere Partei unter
Angabe der vorhersehbaren Auswirkungen dieses Ereignisses auf den Ablauf des Vertrages. Wenn die Gesamtdauer eines Falls höherer Gewalt länger als drei Monate ab seiner Bekanntgabe andauert,
hat die Partei, die sich nicht auf die höhere Gewalt berufen hat, die Möglichkeit, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, ohne dass die andere Partei den
geringsten Schadensersatz aufgrund dieser Vertragskündigung geltend machen kann.
13 KEINE ABWERBUNG
Der Käufer verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragsbeziehungen mit unserer Gesellschaft und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung dieser Vertragsbeziehungen:
· nicht zu versuchen, in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, eine für unser Unternehmen tätige Person zu überzeugen oder zu veranlassen, unser Unternehmen zu verlassen;
· weder direkt noch indirekt und in welcher Form auch immer die Dienste einer für unser Unternehmen arbeitenden Person zu nutzen, oder die einer Person, die unser Unternehmen seit weniger als 24
Monaten verlassen hat;
· keine Personen, die für unser Unternehmen arbeiten, oder Personen, die unser Unternehmen seit weniger als 24 Monate verlassen haben, einzustellen oder durch Dritte einstellen zu lassen.
14 AUTOMATISCHE BEENDIGUNG
14.1 Unbeschadet der in den anderen Klauseln der AGB genannten Fälle und Lösungsmöglichkeiten kann unser Unternehmen den Vertrag, der es an den Käufer bindet, jederzeit kündigen, wenn dieser in
erheblichem Maße eine seiner Verpflichtungen aus den Artikeln 3 bis 9, 11 und 13 nicht erfüllt und vice versa.
14.2 Ein solcher Beschluss wird erst 15 Tage nach dem Datum der Absendung einer förmlichen Aufforderung der Partei per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei wirksam, die ohne Wirkung
geblieben ist.
14.3 Wenn die ausgetauschten Dienste im Verlauf der gegenseitigen Vertragserfüllung ihre Nützlichkeit gefunden haben, erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung für den Zeitraum vor der letzten
entgeltlichen Leistung; in diesem Fall gilt der Beschluss als Kündigung.
14.4 Die Partei, deren Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zur Beendigung des Vertrages geführt hat, ist nicht berechtigt, von der anderen Partei
irgendwelche Beträge, aus welchen Gründen auch immer, aufgrund der Beendigung zu fordern.
15 EIGENTUMSVORBEHALT
Unser Unternehmen behält sich das volle Eigentum an den verkauften Produkten bis zur effektiven Zahlung des vollen Preises, in Hauptzahlungen, Kosten und zusätzlichen Zahlungen vor. Ungeachtet
dieser Eigentumsvorbehaltsklausel geht das Risiko in Bezug auf die verkauften Produkte entsprechend der vereinbarten bzw. automatisch vorgegebenen INCOTERMS® (2010) auf den Käufer über.
Folglich verpflichtet sich der Käufer, eine Versicherung abzuschließen, die die Risiken von Verlust, Zerstörung, Diebstahl der Produkte und Schäden, die durch diese verursacht werden können, abdeckt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die verkauften Produkte ist der Käufer verpflichtet, diese auf die vorliegende Klausel hinzuweisen und unsere Gesellschaft unverzüglich zu
benachrichtigen. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug des Preises der verkauften Produkte kann unsere Gesellschaft in Anwendung der vorliegenden Klausel das Eigentum an den
verkauften Produkten beanspruchen, um deren Rückgabe zu erwirken, und dies unbeschadet des Rechts für die Gesellschaft, zusätzlich die Wiedergutmachung aller ihrer Schäden zu erwirken.
Einige von unserem Unternehmen verkaufte Produkte sind vertretbare Güter. Unser Unternehmen kann daher alle Waren derselben Art und Qualität wie die der gelieferten Waren beanspruchen, die
Gegenstand der unbezahlten Rechnung sind und sich in den Händen des Käufers oder einer Person befinden, die sie besitzt.
Der Käufer ermächtigt unsere Gesellschaft hiermit bedingungslos, ein Inventar zu erstellen und/oder die unbezahlten Produkte, die sich in seinem Besitz befinden, zu beschlagnahmen. Im Falle einer
Forderung werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen von unserem Unternehmen als Schadensersatz einbehalten.
16 ERNENNUNG EINES GERICHTSTANDS
Alle Streitigkeiten zwischen unserem Unternehmen und dem Käufer fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Le PUY EN VELAY (HAUTE LOIRE - FRANKREICH), auch im
Falle von mehreren Beklagten oder Garantieansprüchen, ungeachtet anders lautender Klauseln. Die Ausstellung oder Annahme von Wechseln stellt weder eine Novation noch eine Abweichung von dieser
Gerichtsstandklausel dar.
17 ANWENDBARES RECHT
Alle Streitigkeiten zwischen unserer Gesellschaft und dem Käufer unterliegen dem französischen innerstaatlichen Recht, d.h. unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April
1980 über den internationalen Warenkauf.
18 UNGÜLTIGKEIT - UNANWENDBARKEIT
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig oder nicht anwendbar sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen dieser AGB gültig und durchsetzbar.
19 WIRKSAMKEIT
Diese AGB ersetzen mit ihrer Annahme alle vom Käufer zuvor akzeptierten Fassungen.